Zum Inhalt springen
ForschungszulageCheck

Quellen: FZulG, BSFZ, BMF

Kostenlose Ersteinschätzung
Grundlagen & Förderhöhe

Grundlagen & Förderhöhe: Wie hoch die Forschungszulage ausfällt

Die Forschungszulage ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie ist ein Rechtsanspruch, kein wettbewerbliches Antragsverfahren mit Budgetdeckel, und steht in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche offen. Der Fördersatz beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag 35 %.

  • Rechtsanspruch
  • 25 % / 35 %
  • seit 2020
  • 12 Mio. Euro ab 2026

Stand:

Thema 1

Was die Forschungszulage ist

Was ist die Forschungszulage?

Auch gefragt: Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)? · Wie funktioniert die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie steht in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Das Verfahren ist zweistufig: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Vorhaben förderfähig ist; mit dieser Bescheinigung wird die Zulage anschließend beim Finanzamt beantragt.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Ist die Forschungszulage ein Rechtsanspruch?

Auch gefragt: Ist die Forschungszulage ein Zuschuss oder ein Rechtsanspruch? · Gibt es einen Budgetdeckel bei der Forschungszulage?

Ja. Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch und kein wettbewerbliches Antragsverfahren mit Budgetdeckel. Sind die Voraussetzungen des FZulG erfüllt, besteht ein Anspruch auf die Förderung (§ 1 FZulG); anders als bei der klassischen Projektförderung wird kein begrenztes Budget verteilt. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone, etwa Startups in der Verlustphase, sind anspruchsberechtigt. Wie die Zulage in diesem Fall ausgezahlt wird, behandelt der Bereich Auszahlung und Steuer.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Seit wann gibt es die Forschungszulage?

Auch gefragt: Ab welchem Zeitpunkt sind Vorhaben förderfähig?

Die Forschungszulage gibt es seit dem 1. Januar 2020: Das Forschungszulagengesetz (FZulG) trat mit dem Gesetz vom 14. Dezember 2019 zu diesem Datum in Kraft. Förderfähig sind Vorhaben, mit deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wird oder für die der Auftrag nach dem 1. Januar 2020 erteilt wird (§ 8 FZulG). Die Förderparameter wurden seitdem mehrfach angehoben, zuletzt zum 1. Januar 2026.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 2

Fördersatz und Obergrenzen

Wie hoch ist die Forschungszulage: 25 Prozent oder 35 Prozent?

Auch gefragt: Wie hoch ist der Fördersatz der Forschungszulage? · Was bringt der KMU-Bonus?

Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 FZulG). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne des Anhangs I AGVO) können auf Antrag eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte verlangen, also effektiv 35 %, für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind. Der KMU-Bonus ist antragsgebunden und wird nicht automatisch gewährt; „35 % für Startups“ ist deshalb nur korrekt, wenn das Unternehmen als KMU zählt und den Bonus beantragt.

Der KMU-Bonus ist antragsgebunden und wird nicht automatisch gewährt. „35 % für Startups“ ist deshalb nur korrekt, wenn das Unternehmen als KMU zählt und den Bonus beantragt.
  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage und wo liegt die Obergrenze?

Auch gefragt: Wie viel Aufwand ist förderfähig? · Was ist der Unterschied zwischen 12 und 15 Mio. Euro?

Die Bemessungsgrundlage ist pro Wirtschaftsjahr gedeckelt: Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 liegt die Obergrenze bei 12 Mio. Euro (zuvor 10 Mio. Euro, § 3 FZulG). Davon zu unterscheiden ist die beihilferechtliche Obergrenze: Die Summe aller staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage darf 15 Mio. Euro pro Unternehmen und Vorhaben nicht überschreiten (§ 4 FZulG). Das sind zwei verschiedene Deckel; die 12 Mio. Euro (Bemessungsgrundlage) und die 15 Mio. Euro (Gesamtbeihilfe) dürfen nicht vermengt werden.

  • 12 Mio. EuroBemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr, ab 1. Januar 2026.
  • 15 Mio. EuroGesamtbeihilfe pro Unternehmen und Vorhaben.

Das sind zwei verschiedene Deckel und dürfen nicht vermengt werden.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 3

Änderungen 2026

Was ändert sich 2026 bei der Forschungszulage?

Auch gefragt: Wie hoch ist die Forschungszulage ab 2026? · Was gilt für Aufwendungen ab 1. Januar 2026?

Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 steigt die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr (§ 3 FZulG). Zugleich wird der Stundensatz für Eigenleistungen auf 100 Euro je Arbeitsstunde angehoben, bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche, für Tätigkeiten nach dem 31. Dezember 2025 (zuvor 70 Euro). Neu hinzu kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten.

Ab 2026 geänderte Parameter der Forschungszulage
Parameterbis 2025ab 2026
Bemessungsgrundlage10 Mio. Euro12 Mio. Euro
Stundensatz Eigenleistung70 Euro100 Euro
Gemein- und Betriebskostennicht berücksichtigtpauschal berücksichtigt

Gilt für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026; der angehobene Stundensatz gilt für Tätigkeiten nach dem 31. Dezember 2025 (§ 3 FZulG).

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Was ist die neue Gemeinkostenpauschale ab 2026?

Auch gefragt: Werden Gemeinkosten bei der Forschungszulage berücksichtigt?

Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, berücksichtigt die Forschungszulage erstmals sonstige Gemein- und zusätzliche Betriebskosten, pauschal mit 20 % aller im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen (§ 3 FZulG). Diese Gemeinkostenpauschale erhöht die Bemessungsgrundlage über die reinen Personal- und Auftragsforschungskosten hinaus. Sie gilt zusätzlich zu den übrigen ab 2026 angehobenen Parametern und ist in der amtlichen BSFZ-Information beschrieben.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: FUNDED Experteninterview
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Kostenlose Ersteinschätzung

Wie viel Forschungszulage käme für Sie zusammen?

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben und erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung zur Förderfähigkeit.

  • Schnelle Antwort, meist innerhalb eines Werktags
  • Unverbindlich und kostenlos
  • Kein Konto nötig