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ForschungszulageCheck

Quellen: FZulG, BSFZ, BMF

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Antrag & Prozess

Antrag & Prozess: Wie Sie die Forschungszulage beantragen

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt: zuerst die Bescheinigung, dass ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt, bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach die Forschungszulage selbst beim zuständigen Finanzamt über das Portal Mein ELSTER. Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Festsetzung und muss vor dem Antrag beim Finanzamt vorliegen (§ 6 FZulG).

  • zweistufig
  • BSFZ + Finanzamt
  • rückwirkend bis zu 4 Jahre
  • digital über ELSTER

Stand:

Thema 1

Das zweistufige Verfahren

Wie läuft das Antragsverfahren für die Forschungszulage ab?

Auch gefragt: Was ist das zweistufige Verfahren? · Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt. Zuerst stellt das Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Bescheinigung, dass ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt (§ 6 FZulG). Erst mit dieser Bescheinigung wird anschließend die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Festsetzung und muss vor dem Antrag beim Finanzamt vorliegen.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Was ist der Unterschied zwischen der BSFZ-Bescheinigung und dem Finanzamtsbescheid?

Auch gefragt: Woran bindet die BSFZ-Bescheinigung das Finanzamt?

Bei der Forschungszulage entscheiden zwei Stellen über zwei verschiedene Fragen. Die BSFZ-Bescheinigung bindet das Finanzamt nur bei der Feststellung, ob überhaupt ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Über die Höhe der Zulage, den Umfang der förderfähigen Aufwendungen und die zeitliche Zuordnung entscheidet dagegen das Finanzamt selbst (BMF-Schreiben). Bescheinigung und Forschungszulagenbescheid sind also zwei Bescheide von zwei Stellen und dürfen nicht verwechselt werden.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 2

Wo und wie beantragen

Wo und wie beantrage ich die Forschungszulage?

Auch gefragt: Über welches Portal läuft der Antrag? · Wann kann ich den Antrag beim Finanzamt stellen?

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt. Der erste Schritt läuft über das Antragsportal der BSFZ; dafür ist ein gültiges ELSTER-Zertifikat mit Steuernummer erforderlich. Der zweite Schritt, der Antrag auf Forschungszulage, wird beim für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamt über das kostenfreie Portal Mein ELSTER gestellt (§ 87b AO, BMF-Schreiben). Der Antrag beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich; je Wirtschaftsjahr wird nur ein Antrag für alle förderfähigen Aufwendungen gestellt.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Was muss ich beim BSFZ-Antrag im Portal angeben?

Auch gefragt: Welche Angaben verlangt das BSFZ-Portal? · Muss ich Belege einreichen?

Der Antrag auf Forschungszulage wird bei der BSFZ vollständig digital gestellt; eine individuelle Antragsberatung durch die BSFZ ist nicht vorgesehen. Für die Vorhabenbeschreibung stehen maximal 4.000 Zeichen zur Verfügung, aufgeteilt auf Fragen zu Zielen und Wissenslücke, Abgrenzung zum Stand der Technik, durchgeführten Arbeiten und Unwägbarkeiten; alle Texte müssen auf Deutsch verfasst sein. Der tabellarische Arbeitsplan wird direkt im Portal erstellt. Dem Finanzamt sind zunächst keine Belege beizufügen, Aufzeichnungen wie Stundenaufzeichnungen sind aber vorzuhalten.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Wer darf den Antrag auf Forschungszulage stellen?

Auch gefragt: Darf ein Förderberater den Antrag einreichen? · Brauche ich einen Steuerberater?

Den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt darf nur stellen, wer zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 2 StBerG), etwa ein Steuerberater. Das vorgelagerte Bescheinigungsverfahren bei der BSFZ ist dagegen keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; hier dürfen auch Förderberater mitwirken (BMF-Schreiben). Die beiden Schritte unterliegen also unterschiedlichen Regeln, wer sie für ein Unternehmen übernehmen darf.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Kostet das Antragsverfahren etwas?

Auch gefragt: Ist der BSFZ-Antrag gebührenpflichtig?

Der Antrag auf Forschungszulage ist derzeit nicht gebührenpflichtig (BMF-Schreiben). Nach dem Gesetz ist die erste Bescheinigung je Wirtschaftsjahr gebührenfrei; ab der zweiten Bescheinigung für dasselbe Wirtschaftsjahr können Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 6 FZulG). Für den Regelfall eines Antrags pro Wirtschaftsjahr fallen somit keine Gebühren der BSFZ an.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 3

Fristen, Dauer und Nachforderung

Wie lange rückwirkend kann ich die Forschungszulage beantragen?

Auch gefragt: Gibt es eine Antragsfrist? · Kann ich für frühere Jahre noch beantragen?

Die Forschungszulage kann rückwirkend bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beantragt werden; diese beträgt grundsätzlich vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (BSFZ). Nach unten ist die Förderung begrenzt auf Vorhaben, deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden (§ 8 FZulG). Die Bescheinigung selbst kennt keine Antragsfrist und kann für geplante, laufende oder abgeschlossene Vorhaben beantragt werden.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Auch gefragt: Wie schnell kommt die BSFZ-Bescheinigung?

Für den ersten Schritt gilt eine Soll-Frist: Die BSFZ soll die Bescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erteilen und an das Finanzamt übermitteln (FZulBV). Diese Frist läuft erst ab Vollständigkeit; eine Rückfrage der BSFZ setzt sie faktisch zurück. Für die anschließende Bearbeitung beim Finanzamt und die Gesamtdauer bis zur Auszahlung nennen die amtlichen Quellen keine verbindliche Frist.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben zur Forschungszulage
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Was passiert bei einer BSFZ-Nachforderung?

Auch gefragt: Kann ich einen abgelehnten Antrag erneut einreichen? · Was, wenn Angaben unvollständig sind?

Bei der Bescheinigung der Forschungszulage gilt: Sind die Angaben zu den drei Kriterien erkennbar fehlerhaft oder unvollständig, gibt die BSFZ dem Unternehmen schriftlich die Möglichkeit zur Ergänzung innerhalb einer angemessenen Frist (Prüfleitfaden § 1.1.4). Ist dagegen mindestens ein Kriterium unabhängig davon unzweifelhaft nicht erfüllt, ergeht keine Nachforderung und die Bescheinigung wird versagt. Ein bereits beschiedenes Vorhaben kann geändert erneut eingereicht werden; dafür werden die ursprüngliche Vorhaben-ID und die Gründe der erneuten Einreichung benötigt.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
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