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ForschungszulageCheck

Quellen: FZulG, BSFZ, BMF

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Förderberechtigung

Förderberechtigung: Wer Anspruch auf die Forschungszulage hat

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Gewinneinkünften, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche (§ 1 FZulG). Förderfähig ist ein Vorhaben aber nur, wenn es alle drei Kriterien erfüllt: Neuartigkeit, wissenschaftlich-technisches Risiko und Planmäßigkeit. Nicht der Unternehmenstyp und nicht die Branche entscheiden, sondern das konkrete Vorhaben; das gilt auch für Softwareentwicklung und SaaS.

  • alle Branchen
  • 3 Kriterien
  • auch Software / SaaS
  • Einzelfallprüfung BSFZ

Stand:

Thema 1

Wer ist förderberechtigt

Wer ist für die Forschungszulage anspruchsberechtigt?

Auch gefragt: Welche Unternehmen können die Forschungszulage beantragen? · Gilt die Forschungszulage für alle Branchen?

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Gewinneinkünften, sofern sie nicht von der Besteuerung befreit sind (§ 1 FZulG). Größe, Rechtsform und Branche spielen keine Rolle. Da ein Rechtsanspruch besteht und kein begrenztes Budget verteilt wird, sind auch Unternehmen ohne Gewinn anspruchsberechtigt; wie die Zulage dann ausgezahlt wird, behandelt der Bereich Auszahlung und Steuer. Die KMU-Eigenschaft ist keine Voraussetzung, sondern nur Grundlage für den erhöhten Fördersatz.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Können auch Startups und KMU die Forschungszulage nutzen?

Auch gefragt: Gibt es einen Startup-Status bei der Forschungszulage? · Ist die Forschungszulage etwas für kleine Unternehmen?

Ja. Startups und KMU sind anspruchsberechtigt, weil sie steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des § 1 FZulG sind; einen gesonderten Gründer- oder Startup-Status kennt das Gesetz nicht. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach Anhang I AGVO) ist die KMU-Eigenschaft zusätzlich Grundlage für den um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatz. Entscheidend für die Förderung ist aber nicht der Unternehmenstyp, sondern ob das konkrete Vorhaben die drei FuE-Kriterien erfüllt.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Können Einzelunternehmer und Personengesellschaften die Forschungszulage beanspruchen?

Auch gefragt: Gilt die Forschungszulage für eine GbR oder GmbH & Co. KG?

Ja. Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind anspruchsberechtigt. Bei Mitunternehmerschaften tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Mitunternehmerschaft als Anspruchsberechtigter (§ 1 FZulG). Einzelunternehmer bringen ihre eigene FuE-Arbeit als Eigenleistung in die Bemessungsgrundlage ein; Tätigkeitsvergütungen von Gesellschaftern werden berücksichtigt, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaften sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 2

Was als F&E zählt

Welche Vorhaben sind förderfähig und was zählt als F&E?

Auch gefragt: Was ist Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG?

Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E), soweit sie einer der drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind (§ 2 FZulG). Diese Kategorien entsprechen den Definitionen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Für Startups am relevantesten ist die experimentelle Entwicklung: das Nutzen vorhandener Kenntnisse, um neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Ob ein Vorhaben darunterfällt, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) im Einzelfall.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Welche drei Kriterien muss ein Vorhaben erfüllen?

Auch gefragt: Was sind Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit?

Für die Forschungszulage ist ein Vorhaben nur förderfähig, wenn es alle drei Kriterien erfüllt: Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit (BSFZ). Neuartigkeit wird sowohl mit Blick auf das Unternehmen als auch auf den Wirtschaftszweig beurteilt, das Vorhaben muss also neues Wissen gewinnen. Das Risiko bezieht sich ausschließlich auf wissenschaftlich-technische Unwägbarkeiten, nicht auf wirtschaftliche. Planmäßigkeit verlangt ein systematisches, an einem Plan orientiertes Vorgehen mit klar festgelegten Zielen (§ 2 FZulG).

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Welche Tätigkeiten sind nicht förderfähig?

Auch gefragt: Wann endet die förderfähige F&E-Phase? · Ist eine Machbarkeitsstudie förderfähig?

Für die Forschungszulage nicht förderfähig sind Tätigkeiten ohne wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit. Der Prüfleitfaden der BSFZ nennt unter anderem Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudien einschließlich Proof of Concept, Marktforschung und Markterschließung, Produktionsvorbereitung und Markteinführung, Patentarbeiten sowie administratives und fachliches Projektmanagement. Die förderfähige FuE-Phase endet, sobald ein Produkt oder Verfahren im Wesentlichen festgelegt ist, in der Regel mit dem Test eines Prototyps (§ 2 FZulG).

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 3

Zählt Software und SaaS als Forschung?

Zählt Softwareentwicklung oder SaaS als förderfähige Forschung?

Auch gefragt: Ist die Entwicklung einer Software-Funktion Forschung und Entwicklung? · Bekommen SaaS-Startups die Forschungszulage?

Softwareentwicklung kann für die Forschungszulage förderfähig sein, ein pauschales Ja gibt es aber nicht. Informations- und Kommunikationstechnik gilt im Prüfleitfaden der BSFZ ausdrücklich als FuE-Feld, etwa Data Science, das Internet of Things oder vorausschauende Wartung. Entscheidend ist, ob das konkrete Vorhaben die drei Kriterien erfüllt: eine echte technische Wissenslücke, ein ungewisser Lösungsweg und planmäßiges Vorgehen (AGVO). Nicht förderfähig sind Konfiguration, Integration, Portierung, ein risikoloser Baukasten-Zusammenbau sowie Routine-Entwicklung samt Testing, Debugging und Dokumentation. Über den Einzelfall entscheidet die BSFZ.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Ist der Aufwand für DSGVO-Konformität ein förderfähiges Risiko?

Auch gefragt: Zählt Datenschutz-Umsetzung als technisches Risiko?

Nein. Für die Forschungszulage begründet der Aufwand für Datenschutz-Konformität für sich genommen kein förderfähiges Risiko. Der Prüfleitfaden der BSFZ stellt ausdrücklich klar, dass datenschutzrechtliche Bedenken, unter anderem im Rahmen der DSGVO, nicht als wissenschaftlich-technische Unwägbarkeiten oder Risiken zu werten sind. Ein SaaS-Vorhaben wird also nicht schon dadurch förderfähig, dass die DSGVO-Umsetzung komplex ist; maßgeblich ist eine technische Unwägbarkeit im eigentlichen Entwicklungsziel.

  • Quellen
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026
Thema 4

Förderfähige Kosten

Welche Kosten sind förderfähig?

Auch gefragt: Was zählt zur Bemessungsgrundlage der Forschungszulage?

Zur Bemessungsgrundlage zählen vor allem die Personalkosten der im FuE-Vorhaben tätigen Beschäftigten, einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (§ 3 FZulG). Hinzu kommen die Eigenleistung von Einzelunternehmern und vertraglich vereinbarte Tätigkeitsvergütungen von Gesellschaftern, die Auftragsforschung, seit 2024 anteilig bestimmte ausschließlich im Vorhaben genutzte Wirtschaftsgüter sowie ab 2026 eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Bereits anderweitig geförderte Aufwendungen dürfen nicht einbezogen werden (§ 7 FZulG).

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Wie wird Auftragsforschung gefördert?

Auch gefragt: Sind externe Dienstleister förderfähig? · Wer stellt bei Auftragsforschung den Antrag?

Bei Auftragsforschung sind 70 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts förderfähig, für Beauftragungen vor dem 28. März 2024 waren es 60 % (§ 3 FZulG). Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat hat. Antragsberechtigt ist allein der Auftraggeber, nicht der ausführende Dienstleister; Unteraufträge sind nicht förderfähig. Der Auftrag muss überwiegend FuE-Charakter haben.

  • Quellen
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), konsolidierte Fassung
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Informationsflyer
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 27. Juli 2026

Ist das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers förderfähig?

Auch gefragt: Zählt das GmbH-Geschäftsführergehalt zur Forschungszulage? · Kann ein Gesellschafter seine eigene Arbeit ansetzen?

Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die Forschungszulage als Lohnaufwand förderfähig, wenn er als Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts angestellt ist: Voraussetzung sind ein steuerlich anerkannter Anstellungsvertrag, ein der Höhe nach fremdüblicher Arbeitslohn und der Lohnsteuerabzug (§ 3 Absatz 1 Satz 3 FZulG, BMF-Schreiben). Ein unangemessen hoher, als verdeckte Gewinnausschüttung eingestufter Teil ist nicht förderfähig. Ohne steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis lässt sich der Einsatz gar nicht ansetzen, auch nicht als Eigenleistung, denn diese steht nur Einzel- und Mitunternehmern offen.

  • Quellen
  • BMF-Schreiben (FZulG)
  • Forschungszulagengesetz (FZulG)
  • Geprüft von: Forschungszulage-Check
  • Geprüft am: 28. Juli 2026
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